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Befähigung zum Richteramt

Befähigung zum Richteramt Logo #42834Mit Befähigung zum Richteramt wird die Voraussetzung zum Zugang für eine juristische Tätigkeit als Berufsrichter, Staatsanwalt oder Anwalt bezeichnet. Die Befähigung zum Richteramt wird durch Ablegen des ersten und des zweiten juristischen Staatsexamens erlangt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/befaehigungzumrichteramt.php

Befähigung zum Richteramt

Befähigung zum Richteramt Logo #40010Um die Befähigung zum Richteramt zu erlangen sind bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, die im jeweiligen Land varieren.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/befaehigung-zum-richteramt.php
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